Gesetzlich versichert
Die Kostenübernahme für eine kieferorthopädische Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch V definiert. Das sogenannte KIG-System beschreibt die Kriterien nach denen die Kostenübernahme entschieden wird.
Das KIG-System ist eine Tabelle, in der Kriterien definiert sind, von denen mindestens eines erfüllt sein muss. Es gibt Schweregrade von 1-5. Bei den Graden 1 und 2 wird davon ausgegangen, dass es sich um ein ästhetisches Problem handelt und es wird keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung gestattet. Bei den Graden 3 - 5 wird anerkannt, dass Atmen, Sprechen und Kauen beeinträchtigt sind. Es erfolgt eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt bis zum 18. Lebensjahr, bei Erwachsenen nur in besonders schweren Fällen.
Zu bedenken bleibt, dass es in Einzelfällen zu Diskrepanzen zwischen medizinischer Behandlungsnotwendigkeit und KIG-Einstufung kommen kann. Menschen sind individuell und vielfältig. Eine einfache Einteilung kann dies nicht in jedem Falle erfassen.
Hinzu kommt die Einschränkung, dass eine Behandlung "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein muss. Leistungen, die über dieses Maß hinaus gehen und durchaus sinnvoll sein können, dürfen daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und müssen falls vom Patienten gewünscht von diesem selbst getragen werden.
Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen einen Behandlungsplan, um Ihre individuellen Vorstellungen in Form einer sanften und zügigen Behandlung umsetzen zu können.