Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Grundsäztlich müssen Sie als Kassenpatient nichts zu einer Behandlung zuzahlen. Alle gesetzlich Versicherten haben ein Recht auf Kassenleistung. Allerdings muss die Behandlung lt. Gesetzgebung "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" (ausreichend entspricht Schulnote 4).

Da Ihrer und unserer Anspruch in der modernen Kieferorthopädie sicherlich höher ist als "ausreichend", bieten wir moderne Zusatzleistungen an, die Ihre Behandlung komfortabler, schneller, ästhetischer und hygienischer verlaufen lassen.
Falls Sie sich dazu entscheiden, bieten wir Ihnen auch bequeme, zinnslose Ratenzahlungen an.